- Leistungsverwaltung
- Leistungsverwaltung,Tätigwerden der öffentlichen Verwaltung durch Bereitstellen von Einrichtungen oder Erbringen von Leistungen für den Bürger auf den Gebieten der Wirtschafts-, Gesellschafts-, Sozial- und Kulturpolitik, im Gegensatz zur Eingriffs- oder Ordnungsverwaltung. Die Leistungsverwaltung dient der Daseinsvorsorge und lässt sich in Vorsorgeverwaltung (z. B. Krankenhäuser, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Abwasserbeseitigung, Verkehrseinrichtungen), Sozialverwaltung (z. B. Sozialversicherung) und Förderungsverwaltung (z. B. Subventionen, Ausbildungsförderung) gliedern. Grundsätzlich bedarf die Leistungsgewährung einer gesetzlichen Grundlage, wobei auch die Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan genügen kann. Die Leistungsverwaltung bedient sich sowohl öffentlich-rechtlicher (z. B. begünstigender Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag) als auch privatrechtliche Organisationsformen und Gestaltungsmittel.
Universal-Lexikon. 2012.